Steuerberatung Menge & Viel

LinkSeit vielen Jahren in Grossauheim erfolgreich

Die Kanzlei besteht in ihrem Ursprung bereits seit Anfang der fünfziger Jahre und hat sich seitdem kontinuierlich weiter entwickelt. Fortbildung und moderne Arbeitstechniken sind bei uns selbstverständlich, um in der sich ständig ändernden Gesetzgebung aktuell zu bleiben und entsprechende Beratungen anbieten zu können.

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LinkLeistungen im Überblick

Was die Steuerberatungskanzlei Menge & Viel Ihnen bietet.

Die nahezu "Rundum"-Versorgung von Unternehmern und Existenzgründern, sowie vielfältige steuerliche Beratung von Privatpersonen. Bei Bedarf gibt es auch Anbindungen ins Erb-, Vertrags-, Arbeits- und Insolvenzrecht, soweit dies im Rahmen unserer Tätigkeit gesetzlich zulässig ist. Für Fälle, die durch unser Rechtsgebiet nicht abgedeckt sind, stehen Kooperationspartner bereit.

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LinkRechnungswesen

Digitale Belege

Durch den Einsatz modernster Software eröffnen wir Ihnen neue Möglichkeiten des Belegbuchens. Die von Ihnen eingescannten Buchführungsunterlagen verbleiben im Original bei Ihnen und werden als Datei zur weiteren Bearbeitung an unsere Kanzlei elektronisch weitergeleitet. Die Übertragungswege dafür befinden sich in einem gesicherten System und bieten den bestmöglichen Schutz vor unerlaubten Datenzugriffen und ähnlichem.

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LinkLohn / Lohnabrechnung

Von Gehalt bis Baulohn...

Von der Berechnung von Zeit- und Festlöhnen sowie Gehältern bis hin zur komplexen Baulohnabrechnung können wir Sie kompetent entlasten. Unsere Mitarbeiter nehmen kontinuierlich an Schulungen teil und sind auch sozialversicherungsrechtlich auf dem neuesten Stand. Wir bieten die Möglichkeit, Prüfungen der Sozialversicherungsträger oder der Finanzverwaltung bei uns im Haus stattfinden zu lassen.

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DATEV Steuernews:

BFH: Umsatzsteuer bei Verkäufen über "eBay"

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über.. weiterlesen

Negative verbindliche Auskunft des Finanzamtes unterliegt der vollen Rechtmäßigkeitskontrolle durch das FG

Laut FG Köln kann das Finanzamt im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens frei entscheiden, ob es einem.. weiterlesen

BFH zum Übergang eines Verlustvortrags bei Abspaltung

Laut BFH kann ein körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag bei einer Abspaltung auf den abgespaltenen Teilbetrieb.. weiterlesen

BFH: Steuerfreiheit heileurythmischer Leistungen - Nachweis der erforderlichen Berufsqualifikation

Zum Nachweis der bei richtlinienkonformer Auslegung von § 4 Nr. 14 UStG erforderlichen Berufsqualifikation aus einer.. weiterlesen

BFH: Keine Veranlagung nach bestandskräftiger Ablehnung - Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i. d. F. des JStG 2007

Der BFH hatte zu klären, ob die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 55j Satz 3 EStG zu § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG so zu.. weiterlesen